Von unseren ReporterInnen - Stuttgart. Mindestens 660, vielleicht sogar 700: Die Polizei nahm am Samstag, 30. April, über ein Drittel der etwa 1500 DemonstrantInnen gegen den Bundesparteitag der AfD auf dem Stuttgarter Messegelände fest und hielt sie den ganzen Tag über gefangen - ebenso mindestens drei Journalisten, die angeblich verbotswidrig die Autobahn überquert hatten. Gegen diesen Eingriff … Weiterlesen...
Gemeinsam widersetzen! Aktiv werden gegen den AfD-Bundesprogrammparteita
Am letzten Aprilwochenende plant die rassistische AfD ihren Bundesprogrammparteitag in der Landesmesse am Stuttgarter Flughafen durchzuführen. Das können und wollen wir nicht hinnehmen:
Wir werden am 30. April 2016 schon am frühen Morgen dort sein, wo die AfD ihren Parteitag abhalten will und setzen auf vielfältigen Widerstand und breiten gesellschaftlichen Protest.
Denn: Es gibt eine breite gesellschaftliche Mehrheit gegen die homophobe, rassistische, antifeministische Politik der AfD, die zudem ganz direkt gegen die Interessen der Erwerbsabhängigen gerichtet
ist.
Wir rufen alle, die kein Interesse an einer Verschärfung der Verhältnisse haben, auf, selbst aktiv zu werden. Macht dem Programmparteitag mit spürbarem Protest einen Strich durch die Rechnung!
Solidarität statt Spaltung!
Gemeinsam gegen den AfD-Bundesparteitag – für ein solidarisches Miteinander!
>> Morgens: Aktionen & Proteste an der Messe
>> Mittags: Demonstration in der Stuttgarter Innenstadt
Stuttgart. Das "Aktionsbündnis für Ehe und Familie" organisiert regelmäßig Aufmärsche gegen den neuen Bildungsplan der grün-roten Landesregierung in Baden-Württemberg. Für Samstag, 23. Januar, hat … [Weiterlesen...]
Von unseren ReporterInnen – Weinheim. Den stärkeren Protest gab es am Vortag. Da demonstrierten tausende NazigegnerInnen in Weinheim gegen den NPD-Bundesparteitag (siehe Massiv und bunt:… weiterlesen…
Von unseren ReporterInnen - Weinheim. Tausende von NazigegnerInnen protestierten am Samstag, 21. November, im baden-württembergischen Weinheim gegen einen Bundesparteitag der rechtsradikalen NPD. Es gab eine antifaschistische Demonstration mit über 2500 TeilnehmerInnen, Mahnwachen, Blockaden an drei Zufahrtsstraßen zur Weinheimer Stadthalle, ein Aktionscamp, ein Kulturfestival. Geprägt war der Tag … Weiterlesen...
Von Jens Volle - Stuttgart. Emmanuel N. kann nicht mehr ruhig schlafen. Alpträume verfolgen ihn jede Nacht. Erinnerungen an Todesangst, Folter und Misshandlung. Seit fast zwei Jahren ist Emmanuel in Deutschland. Aber er weiß: Die Sicherheit trügt. Er hat Angst, dass sein Leiden noch nicht zu Ende ist. Das liegt an Gesetzen wie der Dublin-III-Verordnung: Das Land, in dem ein Flüchtling die EU … Weiterlesen...
Blaubeuren. Die NPD Neu-Ulm/Günzburg musste am Samstag, 31. Oktober, ihren Infostand in Blaubeuren nach zirka zwei Stunden erfolgreicher Blockade wieder abbauen. Jetzt fühlt sich die NPD ungerecht behandelt. Das tut sie in einer öffentlichen Stellungnahme aktuell auf ihrer Facebook-Seite kund. Immer wieder versuchte der NPD-Kreisverband Neu-Ulm/Günzburg in den letzten Wochen, in kleineren … Weiterlesen...
Liebe AntifaschistInnen, das „Antifaschistische Bündnis Kreis Esslingen“ (ABKE), ein im Oktober 2014 gegründeter Zusammenschluss verschiedener Gruppen und Organisationen, die sich aktiv gegen rassistische und faschistische Umtriebe im Landkreis Esslingen engagieren, veranstaltet im Juni 2015 eine antifaschistische Kampagne in Deizisau. In der Woche vom 20.06. bis 27.06.2015 werden dazu ein Informationsstand auf dem Deizisauer Markt, eine Vortragsveranstaltung und eine Kundgebung stattfinden. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger über neonazistische Strukturen informiert und zu Möglichkeiten des Protests beraten werden. Dazu sagt Sonja Brünzels, Mitglied des ABKE: „Deizisau wurde als Veranstaltungsschwerpunkt gewählt, weil vor allem hier insbesondere die sogenannten „Freien Nationalisten Esslingen“ (FNES) seit 2013 durch rassistische Hetze, Flyer, Transparentaktionen, Bedrohungen und Angriffe auf sich aufmerksam machten.“ Die überwiegend jungen Männer stehen in engem Kontakt zu den Mitgliedern der „Autonomen Nationalisten Göppingen“, der aktivsten Neonazigruppe in Baden-Württemberg der letzten Jahre, deren Mitglieder momentan vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt sind. „Dagegen wurde bereits im letzten Jahr eine Kampagne unseres Bündnisses mit Kundgebungen in Nürtingen, Wendlingen und Altbach veranstaltet“, so Brünzels weiter. „wir müssen allerdings trotz diesen Engagements und einer zunehmenden Wahrnehmung des Problems in der Öffentlichkeit feststellen, dass es weiterhin zu Übergriffen durch die Neonazis kommt.“ Deshalb lädt das Bündnis am 25. Juni zu einer Informationsveranstaltung mit dem Historiker und Autor Lucius Teidelbaum auf dem Marktplatz in Deizisau ein. Dieser wird in seinem Vortrag einen Einblick in die Strukturen und Vorgehensweisen der heutigen Neonazis gewähren: Woran erkennt man Neonazis? Welche Möglichkeiten gibt es, um ihnen entgegenzutreten? Wie organisieren sich Neonazis hier vor Ort? Zuvor wird es am Samstag, den 20. Juni einen Informationsstand mit Flyern, Broschüren, Büchern etc. auf dem Deizisauer Wochenmarkt geben. Mit einer Kundgebung am darauf folgenden Samstag den 27. Juni soll nochmals ein sichtbares Zeichen gesetzt und deutlich gemacht werden, dass menschenverachtendes Gedankengut und rassistische Hetze keinen Platz in Deizisau haben.
Von Andreas Scheffel – Stuttgart. Die Polizei bekam Recht: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat nach der mündlichen Verhandlung am Donnerstag, 16. April, mehrere Klagen wegen des sogenannten Polizeikessels bei einer Nazidemo am 12. Oktober 2013 in Göppingen abgewiesen. Fünf Gegendemonstranten hatten gegen das Vorgehen der Polizei geklagt.
Das Land Baden-Württemberg wurde vom Polizeipräsidium Ulm vertreten. Die fünf Kläger aus dem Raum Ulm hatten am 12. Oktober 2013 in Göppingen gegen den Aufmarsch der „Autonomen Nationalisten Göppingen“ (ANGP) protestiert. Sie waren mit knapp 500 weitere Personen von der Polizei bis zu sieben Stunden bei klirrender Kälte eingekesselt und festgehalten worden.
Dagegen wehrten sie sich nachträglich vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht. Die 1. Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Dr. Rolf Vondung wies ihre Klage jedoch ab.
In der Verhandlung am Donnerstag erklärte einer der Kläger, er habe angenommen, dass die Demonstration angemeldet war. Das war eine der entscheidenden jursitischen Fragen in dem Verfahren. Der Demonstrationszug durch die Schloss-Straße in Göppingen war jedoch nicht angemeldet. Auch als Spontandemonstration wollte ihn der Vorsitzende Richter nicht durchgehen lassen. Die Polizei sei daher berechtigt gewesen, die Kläger in Gewahrsam zu nehmen, bis die Gefahr eines Zusammentreffens mit den rechtsextremen Demonstranten vorüber war.
Dr. Rolf Vondung fragte den damaligen Göppinger Polizeichef, wie es mit richterlichen Anordnungen aussah. Martin Feigl räumte ein, dass ein Göppinger Amtsrichter nach den ersten zwei Vorführungen die Gewahrsamnahmen nicht bestätigt hatte und die Männer freigelassen werden mussten. Weitere Vorführungen habe es nicht gegeben. Das begründete Feigl mit Personalmangel. Außerdem sei der Richter zwischenzeitlich abwesend gewesen.
Das Verwaltungsgericht teile die Einschätzung der Lage durch die Polizei, dass die Kläger am 12.Oktober 2013 an einer nicht friedlichen und daher nicht durch Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützten Veranstaltung teilgenommen hätten, heißt es in der Erklärung der Kammer vom Freitag. Dieser Grundgesetzartikel garantiert “allen Deutschen” das Recht, “sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln”.
Die Polizei begründete ihr Einschreiten vor allem mit einem angeblichen Angriff auf eine ihrer Absperrungen. Ein Video konnte diesen Angriff allerdings nicht belegen, es zeigte lediglich Gedrängel im engen Durchgang des Alten Kastens in Göppingen.
Dass die Kläger selbst sich an gewalttätigen Aktionen nicht beteiligt haben, ändert nach Auffassung des Gerichts nichts. Sie hätten sich “dem nicht angemeldeten und auch nicht spontan entstandenen Aufzug der gewaltbereiten Aktivisten angeschlossen und durch ihre Anwesenheit zu dem – bei verständiger Würdigung der Situation berechtigten – Eindruck einer bestehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit beigetragen”.
Das Gericht hat die Berufung nicht zugelassen. Die Betroffenen können sich damit nur gegen das Urteil wehren, wenn der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg als nächsthöhere Instanz die Berufung zulässt. Das können die Kläger innerhalb eines Monats nach Zustellung der noch nicht vorliegenden Urteilsbegründung beantragen.
Die Kläger aus Ulm beraten noch mit ihren Anwalt, ob sie den Weg über den Verwaltungsgerichtshof gehen wollen, um zu ihrem Recht zu gelangen.
Quelle: www.beobachternews.de
Vom 17. März bis zum 24. April ist im Erdgeschoss des Rathauses die bewegende Ausstellung "Die Opfer des NSU und die Aufarbeitung der Verbrechen" zu sehen. "Die bilderreiche Ausstellung setzt
sich auf 22 Tafeln mit den Verbrechen des NSU in den Jahren 2000 bis 2007 sowie der gesellschaftlichen Aufarbeitung nach dem Auffliegen des Nationalsozialistischen Untergrundes im November 2011
auseinander. Im ersten Teil der Ausstellung werden die Biografien von Enver Simsek, Abdurrahim Özüdogru, Süleyman Tasköprü, Mehmet Turgut, Habil Kilic, Ismail Yasar, Mehmet Kubasik, Theodoros
Boulgarides, Halit Yozgat und Michele Kiesewetter dargestellt. Zu Wort kommen auch Angehörige der Mordopfer. Weitere Tafeln beschäftigen sich mit den Bombenanschlägen in Köln sowie den
Banküberfällen, bei denen unschuldige Menschen teilweise lebensbedrohlich verletzt wurden.
Der zweite Teil beleuchtet die Neonaziszene der 1990er Jahre sowie die Hilfeleistungen an den NSU-Kern aus einem neonazistischen Netzwerk. Dargestellt werden auch die Gründe, warum die Mordserie
nicht aufgedeckt wurde sowie der gesellschaftspolitische Umgang mit dem Themenkomplex nach dem Auffliegen der neonazistischen Terrorgruppe am 4. November 2011"(Opfer-des- NSU.de)
Die Wanderausstellung, die unter anderem schon in München zu sehen war, wurde vom Nürnberger Institut für sozialwissenschaftliche Forschung, Bildung und Beratung
erarbeitet.
Eröffnung der Ausstellung:
Montag, 16.3.2015, 19.30 – 21.00 Uhr, Rathaus Stuttgart
Programm:
Fritz Kuhn, Oberbürgermeister Stuttgart, Grußwort
Gabriele Metzner, Initiative “Keupstraße ist überall” Köln
Janka Kluge, Initiative NSU-Aufklärung
Öffnungszeiten: Montag – Freitag, 8-18 Uhr
Veranstalter: Initiative NSU-Aufklärung
Unterstützer: Die Anstifter, Evangelisches Bildungswerk Hospitalhof Stuttgart, Initiative Lern- und Gedenkort “Hotel Silber”, Gegen Vergessen – Für Demokratie, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Baden-Württemberg, Katholisches Bildungswerk Stuttgart, Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Stadtjugendring Stuttgart, Landeshauptstadt Stuttgart, Türkische Gemeinde
Baden-Württemberg, VVN-BdA Stuttgart
Steigender Rassismus gegen Muslime und Musliminnen, Flüchtlinge sowie Sinti und Roma
Aktuelle Studien zeigen eine alarmierende Situation bezüglich der Entwicklung rassistischer Einstellungen in Deutschland. Während als rechtsextrem eingestufte Aussagen deutlich weniger Zustimmung
finden, erfahren im Vergleich bestimmte Minderheitengruppen eine gestiegene und besonders hohe Stigmatisierung: Asylsuchende, Muslime sowie Sinti und Roma. Die Abwertung von Asylsuchenden ist nach
der »Mitte«-Studie 2014 der Universität Leipzig mit 84,7 % der Befragten in den neuen und 73,5 % der Befragten in den alten... Mehr anzeigen
Die Stadt Pforzheim und die Region ist seit Jahren ein Sammelbecken für Nazis. Neben dem jährlichen Nazigedenken auf dem Wartberg ist die faschistische Szene auch im Alltag präsent. Die Gründung eines Ablegers der faschistischen Partei „Die Rechte“ in Pforzheim, deren Aktivitäten und die gewalttätigen Übergriffe von Nazis auf Andersdenkende in den vergangenen Monaten sind auch abseits des 23. Februars Grund genug aktiv zu werden.
Seit 1994 veranstaltet der faschistische „Freundeskreis ein Herz für Deutschland“ jährlich am 23. Februar eine Fackelmahnwache auf dem Pforzheimer Wartberg. Im Durchschnitt beteiligen sich etwa
100 Nazis an der Veranstaltung. Anlass der geschichtsrevisionistischen Kundgebung ist die Bombardierung Pforzheims am 23. Februar 1945 durch Alliierte Streitkräfte.
Die Faschisten versuchen dabei, wie so häufig, die Geschichte des deutschen Faschismus umzudrehen und ihn von der Täter- in die Opferrolle zu drängen. Sie gedenken nur den deutschen Opfern des
Krieges und klammern die Verbrechen des deutschen Faschismus mit Millionen Toten bewusst aus.
Stuttgart. Wenn rechte Hetzer und Ausländerfeinde auf die Straße gehen, will die NPD ihre Kernthemen "nicht Eintagspatrioten" überlassen. Das schreibt sie auf ihrer Homepage. Zusammen mit anderen Organisationen will sie Pegida-Ableger als "LUgida" und "BÖgida” in den Landkreisen Ludwigsburg und Böblingen etablieren. Im Internet und per Pressemitteilung bejubelt sie zwei neue Kreisverbände, die sich zu diesem Zweck im Stuttgarter Raum gegründet hätten. Mit ihnen wolle man "kommenden Aufgaben" … [Weiterlesen...]
Stuttgart. Pegida ist offenbar in Stuttgart angekommen. Das befürchten AntifaschistInnen. Auf
der offiziellen bundesweiten Pegida-Seite werde seit kurzem in der Rubrik geplanter Aktionen auch auf Stuttgart verwiesen. Das Antifaschistische Aktionsbündnis Stuttgart und Region (AABS) rechnet
damit, dass Pegida für Montag, 12. Januar, nach Stuttgart mobilisiert. Es will den Rechten nicht das Feld überlassen und ruft zu einer Gegenkundgebung an diesem Tag um 17 Uhr auf dem Schlossplatz
auf.
Die Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart hat eine Kampagne #STOPEGIDA – kein Rassismus in Stuttgart” gestartet. Sie soll auf das Problem Pegida und die Hintergründe hinweisen, aber auch Gegenaktivitäten gegen rassistische Aufmärsche vorbereiten. 9000 StuttgarterInnen – nach unserer Zählung waren es 10 000 -, die am vergangenen Montag, 5. Januar, präventiv auf dem Schlossplatz gegen die geistigen Brandstifter demonstrierten, hätten bestätigt, “dass in Stuttgart null Toleranz für rassistische Hetze herrscht”. Es gelte nun, “das starke Zeichen für ein solidarisches Miteinander vom 5. Januar aufzugreifen”.
Neben einem Blog (www.stopegida.tk), einer Facebook-Seite (facebook.com/stopegida) und einem Twitter-Account (twitter.com/stopegida) wollen die Initiatoren auch gedrucktes Material
unter die Leute bringen. Wer den Aufruf “Gemeinsam der rassistischen Hetze entgegentreten! Für ein solidarisches Miteinander!” unterstützen will, kann eine Mail an stopegidastuttgart@openmail.cc
senden.
Wir dokumentieren den Aufruf im Wortlaut:
#STOPEGIDA – Kein Rassismus in Stuttgart
Während Woche für Woche Zehntausende mit rassistischen Slogans durch bundesdeutsche Innenstädte ziehen, die Regierenden die Asylgesetze verschärfen und mit der AfD eine rechtspopulistische Partei im Aufwind ist, brennen andernorts Unterkünfte für Geflüchtete.
Was in Dresden vor einigen Monaten begann, weitet sich nach und nach auf die gesamte Bundesrepublik aus: rassistische Ressentiments werden in diesem Land nicht nur salon- sondern auch, zumindest punktuell, mehrheitsfähig und sichtbar. Der gesellschaftliche Rechtsruck ist nicht zu übersehen.
Es gibt soziale und gesellschaftliche Misstände die unübersehbar sind.
Unsichere und schlecht bezahlte Beschäftigungsverhältnisse, hohe Mieten und Wohnungsnot in den Großstädten, Bildungsungleichheit und niedrige Renten prägen die tagtägliche Lebensrealität vieler Menschen. Probleme die den Großteil der Gesellschaft betreffen und deren Lösung sich mit jedem Tag mehr aufdrängt. Und doch ist es nicht nur fadenscheinig sondern offensichtlich falsch und plump rassistisch MigrantInnen oder Geflüchtete als Ursache dieser Missstände verantwortlich zu machen.Das es dennoch gelingt unter rassistischen Slogans zumindest in Dresden Tausende zu versammeln liegt auch daran, das wirkliche gesellschaftliche Alternativen für ein Großteil der Bevölkerung nicht greifbar sind. Nach oben zu buckeln und nach unten zu treten scheint demtentsprechend eine attraktive Lösung. Und doch ist es der falsche Weg die Einschnitte in unsere Lebensbedingungen hinzunehmen und gleichzeitig in Richtung derer zu treten, denen es noch schlechter geht.
Es liegt an uns zu handeln, wenn ein rassistischer Mob, angestachelt von Rechtspopulisten und Neonazis, Geflüchtete und MigrantInnen für die Auswirkungen neoliberaler Politik verantwortlich macht. Auf Stuttgarts Straßen ist für rassistische Hetze kein Platz. Gemeinsam müssen wir Position für ein solidarisches Miteinander beziehen und unseren Worten Taten folgen lassen. Sollte es in Stuttgart zu rassistischen Aufmärschen kommen, gilt es unseren Widerstand praktisch werden zu lassen, uns den rechten Hetzern gemeinsam in den Weg zu stellen und deren Aufmärsche zu stoppen.
Raus auf die Straße! #STOPEGIDA!
Gemeinsam der rassistischen Hetze entgegentreten!
Für ein solidarisches Miteinander!
Ellwangen. "Wir werden Ellwangen nicht den rechten Hetzern und den rassistischen Vorurteilen von 'besorgten Bürgern' überlassen." Das hat sich ein Bündnis vorgenommen, das für Samstag, 24. Januar, zu … [Weiterlesen...]
Im Moment läuft die Kampagne “Wir bleiben dran! Faschistische Umtriebe konsequent bekämpfen! Antifaschismus ist und bleibt legitim!” an.
Die Kampagne bezieht sich auf die geplante Nazi-Demonstration, die wie in den letzten Jahren Anfang Oktober in Göppingen hätte stattfinden sollen sowie die permanente Verhamlosung der
faschistischen Aktivitäten in und um Göppingen seitens städtischer und polizeilicher Instanzen.
Auch die massive und massenhafte Repression gegen AntifaschistInnen, die sich in den letzten Jahren den Faschisten in den Weg gestellt haben und mit verschiedensten Mitteln die Aufmärsche zu
verhindern versucht haben, ist Anlass genug ein starkes Zeichen in der Nazihochburg Göppingen zu setzten!
Als kämpferischer Höhepunkt wird am 11. Oktober eine antifaschistische Demonstration in Göppingen stattfinden.
Weitere Infos auf dem Blog der Kampagne www.dran-bleiben.tk
Im Folgenden noch der Aufruf:
Auf Einladung der antifaschistischen Gruppe Göppingen habe ich gestern in Göppingen einen kurzen Vortrag
für das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit gehalten:
Liebe FreundInnen,
ich freue mich über die Gelegenheit heute mit Euch zu diskutieren. Die skandalösen Ereignisse von letztem Samstag unterstreichen
erneut die Notwendigkeit, gerade auch in Göppingen, einige Fragen zu klären. OB Till hat einmal mehr unter Beweis gestellt, was von seinen Versprechungen zu halten ist. Er stellt sich über
Abmachungen mit dem "runden Tisch gegen Rechts" und was viel schlimmer ist - er lässt Faschisten demonstrieren und stellt sie damit ob er will oder nicht - auf eine Stufe mit Demokraten.
Zudem tut er in dem Gespräch, das die Stuttgarter Zeitung gestern veröffentlichte so, als sei es eine Sache des Glücks, ob 30 oder 300 Nazis demonstrieren. Das nenne ich geschichtslos und es zeigt
für mich, was er als Bündnispartner wert ist. Wir als Bündnis für Versammlungsfreiheit sagen dagegen: Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen - Keine Versammlungsfreiheit für
Faschisten!
Was aber ist Versammlungsfreiheit? Ich möchte zunächst einmal das Bundesverfassungsgericht als „unverdächtige Quelle“ zu Wort kommen lassen: „Als Abwehrrecht, das auch und vor allem
andersdenkenden Minderheiten zugutekommt, gewährleistet Art. 8 GG den Grundrechtsträgern das Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung und untersagt zugleich
staatlichen Zwang, an einer öffentlichen Versammlung teilzunehmen oder ihr fernzubleiben. Schon in diesem Sinne gebührt dem Grundrecht in einem freiheitlichen Staatswesen ein besonderer Rang; das
Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln, galt seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewussten Bürgers. In ihrer Geltung
für politische Veranstaltungen verkörpert die Freiheitsgarantie aber zugleich eine Grundentscheidung, die in ihrer Bedeutung über den Schutz gegen staatliche Eingriffe in die ungehinderte
Persönlichkeitsentfaltung hinausreicht.“
Und weiter: „An diesem Prozess sind die Bürger in unterschiedlichem Maße beteiligt. Große Verbände, finanzstarke Geldgeber oder Massenmedien können beträchtliche Einflüsse ausüben, während sich
der Staatsbürger eher als ohnmächtig erlebt. In einer Gesellschaft, in welcher der direkte Zugang zu den Medien und die Chance, sich durch sie zu äußern, auf wenige beschränkt sind, verbleibt dem
Einzelnen neben seiner organisierten Mitwirkung in Parteien und Verbänden im Allgemeinen nur eine kollektive Einflussnahme durch Inanspruchnahme der Versammlungsfreiheit für Demonstrationen.“
(BVerfGE 69, 315 – Brokdorf-Beschluss vom 14. Mai 1985)
Versammlungen „enthalten ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“, sagt
das Bundesverfassungsgericht auch in eben dieser Grundsatzentscheidung.
Hier in Göppingen gab es ja in der Vergangenheit ein paar Unklarheiten zur Frage der Rechtmäßigkeit von Sitzblockaden. Lassen wir auch hier das BVerfGE zu Wort kommen: „Eine Versammlung ist eine
örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Dazu gehören auch solche Zusammenkünfte,
bei denen die Versammlungsfreiheit zum Zwecke plakativer oder aufsehenerregender Meinungskundgabe in Anspruch genommen wird (vgl. BVerfGE 69, 315 [342 f.]; 87, 399 [406]). Der Schutz ist nicht auf
Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasst vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen, darunter auch
Sitzblockaden (vgl. BVerfGE 73, 206 [248]; 87, 399 [406]; 104, 92 [103 f.]). Bei einer Versammlung geht es darum, dass die Teilnehmer nach außen – schon durch die bloße Anwesenheit, die Art des
Auftretens und des Umgangs miteinander oder die Wahl des Ortes – im eigentlichen Sinne des Wortes Stellung nehmen und ihren Standpunkt bezeugen (vgl.BVerfGE 69, 315 [345]).“
Auch wenn manche Polizisten das anders sehen - Stichwort: Polizeigesetz: Einschränkungen der Versammlungsfreiheit sind, solange die Teilnehmenden unter dem Schutz des Versammlungsrechts stehen, nach
geltendem Recht grundsätzlich nicht nach allgemeinem Polizeirecht, sondern nur auf Grundlage des Versammlungsgesetzes möglich. Auch auf dem Weg zu einer Versammlung steht der Teilnehmende unter dem
Schutz des Versammlungsrechts. Das machte das VG Sigmaringen in seinem Urteil vom 29. November 2010 zur Klage gegen den Ulmer Polizeikessel gegen Demonstranten, die mit 3 Bussen zum 1. Mai 2009
anreisten und stundenlang gekesselt wurden, deutlich. Wir kennen allerdings auch die entgegengesetzte Praxis aus der Entscheidung des VG Stuttgart zu den Klagen gegen den Heilbronner Polizeikessel 2011. Damals wurden zwischen
400-500 Menschen, die zum 1. Mai in der Innenstadt gehen wollten, bis zu 12 Stunden festgesetzt.
Das Sigmaringer Gericht stellte damals auch klar, dass das Versammlungsgesetz in seinem Anwendungsbereich als Spezialgesetz dem allgemeinen Polizeirecht vorgeht. „Eine auf allgemeines
Polizeirecht gegründete Maßnahme, durch welche das Recht zur Teilnahme an der Versammlung beschränkt werde, scheide aufgrund der Sperrwirkung der versammlungsrechtlichen Regelungen aus.“ (VG
Sigmaringen, Urteil vom 29. November 2010, Az. 1 K 3643/09).
Versuchen wir einmal das auf den Punkt zu bringen: Die politische Bedeutung des Versammlungsrechtes besteht darin, dass es wesentliche Voraussetzung für die legale Arbeit demokratischer und
antifaschistischer Bewegungen unter den heutigen gesellschaftlichen Bedingungen ist.
Versammlungsfreiheit steht als positiver Begriff, der für uns über die bloße juristische Rechtslage hinausgeht. Deshalb bezeichnen wir uns als „Bündnis für
Versammlungsfreiheit“ und nicht für „Versammlungsrecht“. In erster Linie ist das Versammlungsrecht Ausdruck des Kräfteverhältnisses zwischen den Klassen, die herrschende
„gewährt“ dieses Recht, weil dieses von den Unterdrückten, erstmals zum Zuge der bürgerlichen Revolution 1848 erkämpft wurde. Dieser Vorgang ist nicht abgeschlossen und wird dies so lange
nicht sein, wie es Klassenkämpfe gibt. An uns ist es, Grundrechte täglich zu verteidigen und weiter auszubauen.
Juristische Bedeutung.
Niemand kommt heute darum herum, sich als Aktivist mit der herrschenden Justiz, dem Überbau dieser Gesellschaftsordnung auseinanderzusetzen. Meistens wird er es sowieso müssen. Das Feld der Justiz
ist jedoch ebenso Ausdruck der Macht- bzw. Klassenverhältnisse wie oben und der „Spielraum“ ist sehr begrenzt. Wenn überhaupt dann können juristische Auseinandersetzungen nur politisch
geführt und „gewonnen“ werden, weshalb eine breiten Solidaritätsbewegung und -arbeit entscheidende Bedeutung zukommt. Deshalb „lohnt“ sich eine juristische Auseinandersetzung nur in
ausgewählten Fällen. Am Beispiel der Klage gegen den Polizeikessel von Heilbronn zeigt sich, dass eine Geringschätzung der Solidaritätsarbeit sich fatal auswirken kann und wird. Diese Geringschätzung
wirkt im Verhältnis zu den über 120 Klagen gegen Antifas wegen der Proteste gegen den Naziaufmarsch letztes Jahr fort, zu denen es bislang nicht gelingt, eine öffentlich beachtete Solidaritätsarbeit
zu entfalten. Dies wirkt sich negativ auf unsere Proteste aus und zeigt der Gegenseite auch, dass wir momentan auf diesem Feld nicht in der Lage sind, eine Arbeit über einzelne Fragen hinaus zu
entwickeln.
In diesem Zusammenhang nochmals zur Frage „Versammlungsfreiheit für Nazis“. Der Aufbau und die Stärkung reaktionärer und faschistischer Kräfte mit dem Ziel der Zerschlagung der
Arbeiterbewegung ist gerade in Krisenzeiten die Regel. Wir können das aktuell in der Ukraine verfolgen, wo der Mord an
Dutzenden Menschen die sich in das Gewerkschaftshaus in Odessa geflüchtet hatten, inzwischen offenbar auch nur ein Ereignis unter vielen ist. Faschismus an der Macht ist nach Dimitroff „die offene, terroristische Diktatur der reaktionärsten, chauvinistischsten, am meisten imperialistischen Elemente des
Finanzkapitals“. Faschismus ist also keine Meinung, sondern ein Verbrechen, was dieser auch zu Genüge unter Beweis gestellt hat. Deshalb: keinerlei demokratische Rechte für die Feinde
demokratischer Regeln! Wir fordern ein Versammlungsrecht auf antifaschistischer Grundlage.
Lasst mich im Übrigen sagen, dass ich die Frage nach einem Versammlungsrecht für Nazis nicht für ehrlich halte. Seit dem 10. Oktober 1945 ist gemäß dem im §139 GG fortwirkenden alliierten Kontrollratsgesetz Nr. 2 (Auflösung und Liquidierung
der Naziorganisationen) jegliche nationalsozialistische Betätigung verboten. Die Frage, warum Verbotsanträge für Naziaufmärsche immer wieder scheitern erklärt sich auch damit, dass diese in der Regel
oft verwaltungsrechtlich und nicht politisch oder auch so gestellt wurden, dass sie scheitern mussten. Gretchenfrage: Die AN Göppingen konnte die Kundgebung vom Samstag nicht anmelden, das mussten
andere Organisatoren tun.
Erfahrungswerte und Leistungsschauen
Natürlich kann nicht ernsthaft darauf vertraut werden, dass sich der Faschismus mit der richtigen Anwendung von Gesetzen bekämpfen oder gar verhindern lässt. Im Gegenteil: Meistens wird auch das
Versammlungsrecht gegen uns eingesetzt. (Auflagen ../..) Es geht aber auch anders: Um eine NPD Kundgebung im September letzten Jahres zu verhindern, beraumte Gerold Noerenberg (CSU), OB von Neu – Ulm
kurzerhand eine "Leistungsschau des städtischen Baubetriebs" an - und ließ tonnenschwere
Nutzfahrzeuge auf den Rathausplatz karren. Genau dort hatte eigentlich die NPD demonstrieren wollen. Auch wenn das Beispiel nicht beliebig zu wiederholen ist, kommt hier zum Ausdruck, was ich eine
Frage der Haltung nenne. Und die fehlt mir bei Herrn Till und sämtlichen Beteiligten der Stadtverwaltung, die vergangenen Samstag einmal mehr einen Naziaufmarsch ermöglicht haben.
Gegen gerichtliche Aufhebungen von Verboten rechter Demos kann man eh nichts machen – also muss man nichts machen?
Ist die Schlussfolgerung, die Frage politischer Rechte rechts liegen zu lassen deshalb richtig? Für mich ist es eine Kernfrage, warum die Frage politischer Rechte nicht „en Vogue“ ist oder
den Juristen und Bürgerlichen oder schlimmstenfalls der Gegenseite überlassen wird und es schwer fällt, eine mittel und langfristig angelegte Arbeit zu entwickeln.
Denn die Frage oder Forderung eines fortschrittlichen Versammlungsrechtes bezieht sich notwendigerweise immer auch auf andere Bewegungen. Zum einen, weil die notwendige politische Freiheit für die
eigene politische Arbeit für alle demokratischen und fortschrittlichen Bewegungen Grundvoraussetzung ist. Zum anderen, weil eine entsprechende gesellschaftliche Praxis die wesentliche Voraussetzung
überhaupt ist, die Frage nach einer befreiten Gesellschaft zu stellen.
Unser Bündnis wurde 2008 im Protest gegen die von der damaligen CDU Landesregierung gehegten Pläne zur Verschärfung des Versammlungsrechts gegründet und zeitweise von mehr als 120 Organisationen
unterstützt.
Wir haben vom ersten Tag an die Einordnung der Auseinandersetzung um die Versammlungsfreiheit in politischen Kämpfe immer bezogen auf die herrschenden Machtverhältnisse und darauf gedrängt, dass jede
Bewegung sich dem Kampf um ihre Rechte annehmen und dafür Bündnispartner gewinnen muss, die nicht unbedingt mit ihrem primären Ziel einig sein müssen.
Beispiele dafür waren neben unserem eigenen bunten und durchaus gegensätzlichen Unterstützerkreis die Auseinandersetzung um Stuttgart 21. Das gegenwärtig laufende Verfahren zum Polizeieinsatz vor 4
Jahren war nur möglich, weil sich auch Menschen, die nichts mit dem S21 Protest am Hut hatten, solidarisch zeigten.
Das war auch der Punkt, weshalb eine ganze Reihe Organisationen die „Göppinger Erklärung“ unseres Bündnisses
vom 29. Oktober letzten Jahres unterstützten. Es ist hier gelungen, die breite Kritik an der Abrieglung der Stadt angesichts des Naziaufmarsches vom 11. Oktober 2013 auf einen gemeinsamen Nenner zu
bringen:
„Für uns ist es nicht hinnehmbar, dass AntifaschistInnen festgesetzt, eingeschüchtert und kriminalisiert werden!
Antifaschismus ist und bleibt notwendig!
Weder ausufernde Polizeigewalt noch juristische Schikanen können uns einschüchtern.
Geeint unterstützen wir alle, die sich gegen eine solche Willkür einsetzen!
Wir fordern politische und juristische Konsequenzen aus den Ereignissen am 12. Oktober in Göppingen:
Für Versammlungsfreiheit und lebendigen Widerstand!
Für die Einstellung sämtlicher Verfahren gegen AntifaschistInnen in
Zusammenhang mit den Protesten gegen den Naziaufmarsch vom 12. Oktober 2013!“
Leider brachte diese gegen zum Teil erheblichen Widerstand in den eigenen Reihen – so fehlt als Unterstützer die IG Metall Göppingen ebenso wie der DGB aus diesem Kreis – erkämpfte Erklärung nicht
den nötigen Rückenwind für die Entfaltung einer breiten Solidaritäts- und Protestkampagne. Diese wäre ebenso notwendig gewesen, um neben einer – auch juristisch möglichen – Einstellung der Verfahren
auch einen Kurswechsel der Stadt Göppingen herbei zu führen.
Da inzwischen kaum noch ein Protest gegen Nazis ohne Polizeimaßnahmen, die juristisch bereits „geklärt“ sind, möglich zu sein scheint, muss klar sein, dass – so richtig es ist, neue Aktionsformen zu
entwickeln, auch der Umgang mit der Repression eingeplant werden muss. Diese zu ignorieren bedeutet, diese Maßnahmen – ich nenne Kessel, Filmerei, kein Protest in Hör- und Sichtweite, Vorkontrollen
etc. - hinzunehmen.
Wir lassen uns viel zu oft erkämpfte Rechte abknöpfen. Damit wird von Staats wegen sowohl gerechnet als auch mehr oder weniger offen darauf spekuliert. Eines der Beispiele, die sich anbietet: Wer
redet denn heute noch von den „Gefahrengebieten“ in Hamburg?
Die „Lösung“ für die Problematik gibt es nicht und diese kann auch nicht aus einem Bündnis heraus kommen. Die Repression und der Ein- bzw. Angriff auf bürgerlich-demokratische Grundrechte
wie dem Versammlungsrecht bezieht sich nicht allein auf den antifaschistischen Kampf und kann deswegen auch nicht nur von diesen zurückgewiesen werden.
Dennoch ist es aus unserer Sicht angebracht, darüber nachzudenken, ob es angesichts neuer Qualitäten in der Repression nicht nötig wäre, sich auch politisch etwas mehr aus dem Fenster zu lehnen und
erheblich mehr Druck aufzubauen. 500 Gekesselte brauchen Unterstützung dafür, diese Erfahrung im Betrieb, in ihrer Gewerkschaftsgruppe, im Verein, in der Schulklasse an der Uni etc. auf die
Tagesordnung zu setzen.
Ich danke für Eure Aufmerksamkeit.
(Es gilt das gesprochene Wort)